Status als studierende Beamte
- Studierende haben ab dem Studienbeginn den Status des Beamten auf Widerruf. Während des ersten Praxisblocks von September bis einschließlich Februar gelten sie als Verwaltungspraktikanten (entspricht einem beamtenähnlichen Verhältnis).
- Die Studierenden erhalten während der gesamten Ausbildung Beamtenanwärterbezüge in Höhe von rund 1.000 Euro pro Monat. Diese werden im Einführungspraktikum von der Ausbildungsstelle bezahlt, bei der der Verwaltungspraktikant angestellt ist. Während des Studiums ist das Land Baden-Württemberg und damit das Landesamt für Besoldung und Versorgung (www.lbv.bwl.de) für die Bezüge zuständig.
- Der Beamtenstatus hat zur Folge, dass die Studierenden für die Zeit der praktischen Ausbildung (3. Ausbildungsjahr) in Baden-Württemberg Anspruch auf Trennungsgeld nach der Landestrennungsgeldverordnung haben.
- Derzeit müssen die Studierenden noch keine Studiengebühren bezahlen.
- Der Beamtenstatus endet mit dem Ablauf des Tages, an dem den Studierenden eröffnet wird, dass sie die Laufbahnprüfung bestanden oder nicht bestanden haben.