Betriebsordnung für die Nutzung der DV-Kapazitäten des Hochschulrechenzentrums (HRZ) Hochschule Kehl - Hochschule für öffentliche Verwaltung
Diese Betriebsordnung gilt im Zusammenhang mit der Verwaltungs- und Benutzerordnung des Hochschulrechenzentrums der Hochschule Kehl. Sie regelt den konkreten Betrieb der PC-Pools in den Räumen 303, 310 und 313, den Zugriff auf zentrale Server des HRZ über das lokale Netz der Hochschule und den Zugang zum Internet.
§1 Nutzerkreis
Als nutzungsberechtigt gelten alle Personen gemäß §6 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Hochschulrechenzentrums. Sofern es sich nicht um Angehörige der Hochschule handelt, ist die gemäß §7 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung erteilte Zulassung nachzuweisen.
§2 Rechte und Pflichten der Benutzer
Die Rechte und Pflichten der Benutzer ergeben sich im wesentlichen aus §8 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des HRZ. Diese können ggf. durch diese Betriebsordnung konkretisiert und erweitert werden.
So ist es gemäß §8 Abs. 2 Punkte 1,2 untersagt
- jegliche Veränderungen an der bestehenden Konfiguration vorzunehmen,
- andere als die zur Verfügung stehende Software zu installieren und zu nutzen,
- Eingriffe in die Hardware selbst vorzunehmen,
- Speisen und Getränke in die Räume mitzunehmen.
Mit der vorhandenen DV-Technik ist entsprechend sorgsam und mit notwendigen Verbrauchsmaterial (Toner, Papier) äußerst sparsam umzugehen.
Den Weisungen der Mitarbeiter des HRZ und der studentischen Hilfskräfte ist Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen der Verwaltungs- und Benutzungsordnung bzw. dieser Betriebsordnung kann die Zulassung gemäß §10 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung entzogen werden.
§3 Organisation des Lehrbetriebes
Die PC-Pools in den Räumen 310 und 313 sind überwiegend dem Lehrbetrieb vorbehalten. Die Belegung dieser Räume durch Lehrveranstaltungen und Praktika ist aus einem Belegungsplan neben der Eingangstür ersichtlich. Außerhalb dieser Zeiten sind die Räume geschlossen und nur nach vorheriger Absprache mit den Mitarbeitern des HRZ während der normalen Dienstzeiten zu Übungszwecken nutzbar. Die Bestimmungen des §2 dieser Betriebsordnung gelten hier in besonderem Maße.
§4 Organisation des Übungsbetriebes
Der PC-Pools im Raum 310 ist überwiegend für den Übungsbetrieb reserviert. Nur wenn nicht anders möglich können hier auch Lehrveranstaltungen und Praktika durchgeführt werden. Dies wird rechtzeitig im Belegungsplan neben der Eingangstür kenntlich gemacht.
Die PC-Pools in diesen beiden Räumen sind zu folgenden Zeiten zugänglich:
Mo - Do |
08.00 - 19.45 Uhr |
Fr |
08.00 - 16.00 Uhr |
Während der Öffnungszeiten kann Hilfestellung durch die Mitarbeiter des HRZ (Mo-Do bis 17.00 Uhr, Fr bis 16.00 Uhr) bzw. durch entsprechend geschulte studentische Hilfskräfte (Tutoren Mo-Do 17.00 bis 19.45 Uhr) in Anspruch genommen werden.
Die studentischen Hilfskräfte führen auch zu festgelegten Zeiten Einführungsveranstaltungen zur Nutzung der Internet-Dienste und anderer aktueller Themen an.
Mit Ablauf der Öffnungszeiten sind alle aktiven Sitzungen zu beenden, die PCs herunterzufahren und abzuschalten sowie die Arbeitsplätze sauber zu verlassen.
Notwendiges Verbrauchsmaterial (Toner, Papier, ...) kann ausschließlich über die Mitarbeiter des HRZ bzw. die studentischen Hilfskräfte bezogen werden.
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist eine Nutzung nur in besonders begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Belehrung durch die Mitarbeiter des HRZ möglich.
§5 Zugang zu Netzen und Diensten
Der erforderlich Zugang zu zentralen Servern des HRZ über das lokale Netz der Hochschule ist automatisiert und bedarf keiner besonderen Regelung. Für die Benutzung der Netzwerkdrucker und die Zuweisung einer E-Mail-Adresse gelten besondere Bestimmungen.
Erweiterter Zugang auf zentrale Datenbestände kann im Bedarfsfall nach Absprache mit den Mitarbeitern des HRZ ermöglicht werden. Dies gilt auch für die Nutzung von peripheren Geräten (Scanner, Drucker, ...) des HRZ.
Zugang zum Internet besteht in jedem Raum. Diese Möglichkeit dient ausschließlich der Informationsgewinnung zu dienstlichen Zwecken. Ein Zugriff auf Seiten mit eindeutig pornographischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten ist untersagt.
§6 Haftung und Schadensersatz
Die Nutzer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Hochschule soweit es sich nicht um Schäden handelt, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Angestellte der Hochschule handelt.
Die Nutzer sind für durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachten Schaden ersatzpflichtig.
§7 Schlussbemerkung
Auszüge aus der Verwaltungs- und Benutzungsordnung sowie die Betriebsordnung hängen in den DV-Räumen aus.